Föllsche Activity

AGB’s

Allgemeine Geschäftbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich und Anbieter

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertragsabschluss zwischen einem Auftraggeber und Föllsche Activity Cocktailservice und Eventplanung als Leistungserbringer.

Anbieter aller angebotenen Leistungen ist Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung, Inhaber Markus Karach, König-Konrad Str. 13, 36039 Fulda.

§ 2 – Vertragsschluss

Angebote sind unverbindlich. Die Annahme des Auftrages, sowie mündliche oder telefonisch getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

§ 3 – Auftragsstornierung

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen beiden Parteien getroffen wurden, hat Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung Anspruch auf folgende Entschädigung :

Bis 3 Monate vor der Veranstaltung ist die Auftragsstornierung kostenlos.

Wird der Auftrag bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn storniert, so werden 25% des Auftragwertes fällig.

Wird der Auftrag bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn storniert, so werden 60% des Auftragwertes fällig.

Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 85% der vereinbarten Auftragssumme fällig.

Alternativ kann von beiden Parteien ein Ausweichtermin gesucht und vereinbart werden. 

Hier ist der ursprüngliche Auftrag als Mindestbuchung anzusehen, eine Aufstockung ist jederzeit möglich.
Stornierung und/oder Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, mündliche Absprachen habe keine Gültigkeit.

§ 4 – Stornierung

Wird gebuchtes Personal bis 1 Woche vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% der Auftragssumme fällig.

Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 85% der vereinbarten Auftragssumme fällig.

Für Wareneinkauf sowie beauftragte Lieferanten, berechnen wir bei kurzfristiger Absage ab 1 Woche 90 %, bei Absagen ab 2 Wochen 60 %.

Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters gehandhabt.

Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich, falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen.

Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht, wenn nicht anders vereinbar, weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung.

Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

§ 5 – Ausführung des Auftrages

Das Personal sowie die Lieferanten werden von Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung entsprechend des Auftrags ausgewählt.

Sollte es während der Ausführung des Auftrags notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab abzusprechen.

Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung des Auftrag die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart.

Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrag nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern.

Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung behält sich vor, den Auftrag aus wichtigen Gründen wie Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggeber sowie bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung, nicht auszuführen. Dies entbindet den Auftraggeber nicht vom seimer Zahlungspflicht. 

§ 6 – Leistungsgarantie

Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für zusätzliche Leistungen und Auslagen seitens Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder vom Auftraggeber genehmigt wurden.

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

7 – Preise, Abrechnung & Zahlungsmethoden

Die angegebenen Preise auf unserer Webseite für den Cocktailservice sowie die Eventplanung sind, soweit nicht anderweitig schriftlich festgehalten, für beide Seiten binden.

Weitere Kosten für zusätzliche Leistungen wie z.B. Servicekräfte, zusätzliches Equipment (Theke), spezielle Angebote oder anfallende Kosten für Künstler und Artisten werden ebenfalls schriftlich vereinbart und sind für beide Vertragsparteien bindend.

Fahrtkosten berechnen wir wie folgt:

Bei Buchungen unseres Cocktailservice berechnen wir bis zu 20 km keine Anfahrtspauschale. Bei einem entfernteren Anfahrtsweg berechnen wir 30 Cent pro weiterem Kilometer. 

Bei Buchungen unseres Cocktail-Taxis berechnen wir eine Anfahrtspauschale von 2,50 € bis 20 Kilometer. Jeder weitere Kilometer wird mit 30 Cent berechnet.

Werden spezielle Angebote wie Seminare oder Workshops gebucht kann es erforderlich sein, dass Gebühren für Anmeldungen und weitere Leistungen im voraus fällig werden. Hierzu erhält der Auftraggeber/Kunde eine schriftliche Aufforderung mit der Anmeldebestätigung. 

Die Abrechnung des Auftrag, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen/Lieferanten, erfolgt ausschließlich durch Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung und ist, wie folgt zu begleichen: 25 % Anzahlung sind direkt nach dem Vertragsabschluss fällig, die restliche vereinbarte Summe bis spätestens 14 Tage nach der vereinbarten Leistung.

§ 8 – Haftung

Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung sowie das Servicepersonal sind nicht haftbar zu machen, sollte einer der Gäste eine Unverträglichkeit auf Grund eines Cocktails entwickeln.

Sollte einer der Gäste nach dem Verzehr mehrere alkoholischen Getränke, stark alkoholisiert sein, randalieren oder sich Verletzen, ist Föllsche Actvivity Cocktails und Eventplanung sowie das Servicepersonal nicht haftbar zu machen.

Für Schäden am Equipment durch einen Gast der Veranstaltung oder andere Personen am Veranstaltungsort haftet der Veranstalter. Eventuelle Kosten werden an den Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Vereinbarung weiterberechnet.

Für Schäden an der Einrichtung sowie der Location besteht ein Haftungsausschluss.

Wird Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Ein dem Auftraggeber zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Evtl. Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung.

Anderweitig und darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggeber sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

§ 9 – Sonstige Bedingungen

Der Auftraggeber und Föllsche Activity Cocktails und Eventplanung sind berechtigt, alle während des Events aufgenommenen Bilder sowie Filmmaterialien uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen.

§ 10 – Salvatorische Klausel

Sollte einer der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebot ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Anschrift

Föllsche Activity – König-Konrad Str. 13 36039 Fulda

Kontakt

Mobil: 0 15 90 -6789412
Email: info@foellsche-activity.de

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